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   BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 116.97   

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BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 116.97 (https://dejure.org/1997,25637)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 8 B 116.97 (https://dejure.org/1997,25637)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 8 B 116.97 (https://dejure.org/1997,25637)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Bezeichnungsgebot im Rahmen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 231.94

    Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers - Beobachtung politischer Parteien -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 116.97
    Daß der Anspruch auf rechtliches Gehör der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluß entgegenstehen kann, solange über einen Antrag auf Verlängerung einer zur Begründung der Berufung gesetzten Frist - wie hier - nicht entschieden worden ist (vgl. Beschluß vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 231.94 - Buchholz 402.7 BVerfSchG Nr. 5 S. 1), führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Das Gericht muß zwar das Recht auf ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme berücksichtigen, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (Beschluß vom 9. Januar 1995, a.a.O., S. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57]; 18, 399 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 116.97
    Das Gericht muß zwar das Recht auf ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme berücksichtigen, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (Beschluß vom 9. Januar 1995, a.a.O., S. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57]; 18, 399 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 116.97
    Das Gericht muß zwar das Recht auf ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme berücksichtigen, wenn sich ein Verfahrensbeteiligter eine weitere Begründung aus berechtigten Erwägungen ausdrücklich vorbehält (Beschluß vom 9. Januar 1995, a.a.O., S. 4 unter Hinweis auf BVerfGE 8, 89 [BVerfG 22.07.1958 - 1 BvR 113/57]; 18, 399 [BVerfG 09.03.1965 - 2 BvR 176/63]).
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